Die Akademie muss antworten

Zehn Jahre Akademie für transkulturellen Austausch: Mit „Ex/Changing“ stellt die HGB Leipzig zur Diskussion, wie aus Zugang Zugehörigkeit wird – und wer eine Kunsthochschule verändern darf.

DIALOG

Ute Jens

10/16/20264 min lesen

Haupteingang der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig. Das Jubiläumsprogramm „Ex/Changing“ nimmt den Zugang zur Kunsthochschule und die Veränderbarkeit ihrer Strukturen in den Blick. Archivaufnahme, 2024. Foto: Arthur Zalewski / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.

Eine Einladung ist eine freundliche Geste. Sie legt allerdings auch fest, wer einlädt und wer zunächst draußen steht. In dieser kleinen Asymmetrie steckt ein großes Problem der Kunsthochschule: Sie kann ihre Türen öffnen und dabei alle Maßstäbe unverändert lassen, nach denen sie Begabung erkennt, Wissen bewertet und künstlerische Autorität verteilt. Das Jubiläumsprogramm „Ex/Changing: Transculturality and institutional Work“ an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig berührt genau diesen Punkt. Sein Gewicht liegt für mich in der Frage, wie weit eine Institution ihre eigene Veränderbarkeit ernst nimmt.

2016 gründete die HGB die Akademie für transkulturellen Austausch, kurz AtA. Nach Angaben der Hochschule war sie das erste reguläre Studienangebot in Deutschland für Menschen mit Fluchtgeschichte im Bereich Bildende Kunst und Grafikdesign mit regulärer Immatrikulation. Das auf vier Semester angelegte Programm bereitet auf ein Diplomstudium vor; es führt selbst zu keinem Abschluss. Diese Unterscheidung ist wichtig. Ein Zugang gewinnt seine Bedeutung durch das, was auf ihn folgen kann: Zeit im Atelier, die Arbeit in einer Klasse, fachliche Auseinandersetzung und die Aussicht, eine künstlerische Praxis unter verlässlichen Bedingungen weiterzuentwickeln. Wer über Offenheit spricht, muss auch über solche Übergänge sprechen.

Dass sich „Ex/Changing Letters“, die Ausstellung innerhalb des Jubiläumsprogramms, dem Brief zuwendet, erscheint vor diesem Hintergrund bemerkenswert. Persönlich adressierte, handgeschriebene Einladungen bitten um Antworten; willkommen sind unterschiedliche Formen, darunter Skizzen, künstlerische Arbeiten und kritische Kommentare. Hier lässt sich zunächst ein kuratorischer Vorschlag beurteilen. Ob er sich in der Ausstellung einlöst, wird an den Antworten und ihrem Umgang miteinander zu sehen sein. Die Form besitzt jedenfalls eine produktive Zumutung: Eine Adresse genügt noch nicht, um eine Beziehung herzustellen. Jemand muss lesen, reagieren und der Antwort Raum geben.

Der Brief unterscheidet sich darin von der Bewerbung, obwohl beide an eine Institution gerichtet sein können. Die Bewerbung stellt eine Person zur Prüfung. Eine Antwort kann auch denjenigen zur Rede stellen, der gefragt hat. Für eine Kunsthochschule wäre das eine folgenreiche Verschiebung. Erfahrungen von Studierenden erhielten Gewicht über ihre Funktion als Beleg einer gelungenen Förderung hinaus. Sie könnten beschreiben, wo eine Regel hilft, wo sie den Zugang erschwert und welches Wissen in der Lehre bisher keinen angemessenen Platz findet. Eine Ausstellung, die solche Äußerungen zulässt, eröffnet einen anspruchsvollen Raum. Ihre Qualität hinge auch davon ab, ob Widerspruch darin eine eigene Form behalten darf.

Dabei ist Vorsicht gegenüber einer anderen Form der Festlegung nötig: Menschen mit Fluchtgeschichte werden im Kulturbetrieb leicht zu Auskunftspersonen über Flucht. Ihre Biografie übernimmt dann die Deutungshoheit über ihre Arbeit. Ein Bild wird zum Zeugnis, bevor man seine Komposition betrachtet hat; eine experimentelle Form soll vor allem eine Herkunft verständlich machen. So kann selbst wohlmeinende Aufmerksamkeit den künstlerischen Spielraum verengen. Eine ernsthafte Öffnung müsste deshalb auch die Freiheit schützen, über ganz andere Dinge zu arbeiten, sich einer eindeutigen Zuordnung zu entziehen oder eine Erfahrung unausgesprochen zu lassen. Niemand schuldet einer Institution die ästhetische Verwertung seiner Verletzungen.

Damit wird die Frage nach den Maßstäben schwieriger – und interessanter. Künstlerische Urteile lassen sich nicht abschaffen, ohne die Lehre ihres Gegenstands zu berauben. Eine Hochschule muss über Genauigkeit, formale Entscheidungen und die Tragfähigkeit eines Entwurfs streiten können. Entscheidend ist, wie begründbar und überprüfbar diese Urteile sind. Welche Bildtraditionen werden selbstverständlich vorausgesetzt? Wann gilt sprachliche Gewandtheit als gedankliche Tiefe? Wie wird eine Arbeit besprochen, deren Bezugssystem den Lehrenden weniger vertraut ist? Transkulturelle Lehre müsste hier die eigene Urteilspraxis erweitern. Ihr Anspruch wäre hoch: Unterschiede wahrzunehmen, ohne sie vorschnell zu erklären, und Kritik zu üben, ohne Vertrautheit mit Qualität zu verwechseln.

An der HGB erhält das eine besondere Schärfe. Schon der Name Leipzig trägt im Kunstbetrieb die Erwartung einer erkennbaren Tradition. Eine Schule kann von diesem Wiedererkennungswert profitieren; für einzelne Studierende kann er zugleich eine Vorentscheidung darüber enthalten, was man von ihnen sehen möchte. Die AtA eröffnet die Möglichkeit, den Begriff der Schule anders zu gewichten: als Zusammenhang, in dem Wissen weitergegeben und durch neue Erfahrungen verändert wird. Das setzt die Bereitschaft voraus, auch Arbeiten ernst zu nehmen, die das vertraute Bild der eigenen Institution unübersichtlicher machen. Für eine Kunsthochschule kann gerade darin ein Gewinn liegen.

Solche Veränderungen brauchen Dauer. Die HGB weist im Zusammenhang mit dem Jubiläum darauf hin, dass Aufbauprogramme weitgehend ausgelaufen oder von Kürzungen bedroht sind. Das ist ihre Beschreibung der Förderlage, kein Nachweis für ein unmittelbar bevorstehendes Ende der AtA. Es benennt aber einen Widerspruch, der über Leipzig hinausweist: Hochschulen können Vielfalt zum Leitbild erklären, während die praktische Arbeit dafür von befristeten Mitteln abhängt. Beratung, Sprachunterricht, Werkstattzugang und verlässliche Ansprechpartner benötigen Arbeitszeit und Finanzierung. Wo diese Voraussetzungen unsicher bleiben, wird die Einladung für die Eingeladenen mit einem Risiko verbunden, das die Institution nicht im gleichen Maß trägt.

Gerade deshalb verdient dieses Jubiläum Aufmerksamkeit. Die HGB macht eine Aufgabe öffentlich, an der sie sich selbst messen lassen muss. Das ist ein tragfähiger Ausgangspunkt für einen Dialog, dessen Ausgang offenbleiben darf. Der anspruchsvollste Erfolg der AtA wäre erreicht, wenn ihre Studierenden die Hochschule selbstverständlich mitbestimmen könnten – auch dort, wo ihre Vorstellungen unbequem werden oder sich keiner Erfolgserzählung fügen. Eine Institution, die jemanden zum Antworten einlädt, muss damit rechnen, selbst etwas lernen zu müssen. An dieser Bereitschaft wird sich zeigen, wie viel Zukunft in „Ex/Changing“ liegt.

Ausstellung und Programm
Ex/Changing: Transculturality and institutional Work
10 Jahre Akademie für transkulturellen Austausch
Programm: 15.–22. Oktober 2026
Ausstellung Ex/Changing Letters: 16.–22. Oktober 2026
Eröffnung der Ausstellung: 16. Oktober, 19 Uhr
HGB Galerie, Wächterstraße 11, 04107 Leipzig
Ausstellungsöffnungszeiten laut HGB: Montag–Donnerstag, 14–18 Uhr


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