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Die zweite Karriere der Fälschung
Wolfgang Beltracchi verlangt ein entlarvtes Gemälde zurück, das längst erneut verkauft wurde. Der Eigentumsstreit führt zu einer Frage, die den Kunstmarkt über den Einzelfall hinaus betrifft: Wie dauerhaft ist eine Korrektur, wenn das Objekt weiterwandert?
STRUKTUR + MARKTWERT
Hans Struberger
10/17/20265 min lesen


Wolfgang Beltracchi, 2024. Der Streit um sein unter falscher Zuschreibung verkauftes Gemälde „Rotes Bild mit Pferden“ wirft Fragen nach Eigentum, Zuschreibung und dem weiteren Umgang mit entlarvten Fälschungen auf. Foto: Jindřich Nosek (NoJin) / Wikimedia Commons, CC BY 4.0.
Das aufschlussreichste Detail im neuen Fall Beltracchi ist für mich der zweite Verkauf. „Rotes Bild mit Pferden“, einst als Gemälde Heinrich Campendonks versteigert, gelangte nach der Aufdeckung der Fälschung an das Auktionshaus zurück und wurde anschließend weiterveräußert. Nach der Berichterstattung des SWR geschah dies ausdrücklich als Fälschung. Damit war das Bild aus Campendonks Werk ausgeschieden, aus dem Markt aber keineswegs verschwunden. Dieser Übergang verdient mehr Aufmerksamkeit als die vertraute Bewunderung für den Mann, der Fachleute täuschen konnte.
Vor dem Bundesgerichtshof streitet Wolfgang Beltracchi um die Herausgabe des Gemäldes. Die ursprüngliche Käuferin, eine maltesische Gesellschaft, hatte insgesamt 2,88 Millionen Euro bezahlt und war nach aufkommendem Fälschungsverdacht vom Kaufvertrag zurückgetreten. Ein Vergleich mit dem Auktionshaus führte zur Rückgabe des Bildes; später erwarb es der heutige Beklagte. Beltracchi behauptet, weiterhin Eigentümer zu sein. Die Vorinstanzen gaben ihm nicht recht. Nach der Verhandlung vom 9. Oktober ist die Entscheidung des BGH für den 15. Januar 2027 angekündigt.
Die juristische Frage betrifft den Eigentumsübergang bei der Rückabwicklung. Wer den Gegenstand hergestellt hat, muss deshalb nicht dessen gegenwärtiger Eigentümer sein; ebenso wenig entscheidet ein Eigentumstitel über die Richtigkeit einer Zuschreibung. Diese Trennung ist für den Kunsthandel elementar. Urheberschaft, Authentizität, Eigentum und wirtschaftlicher Wert sind unterschiedliche Sachverhalte, auch wenn sie im Verkaufsgespräch häufig zu einem einzigen Eindruck von Sicherheit verschmelzen. Der Fall zwingt dazu, sie wieder auseinanderzuhalten.
Ein entlarvtes Bild kann einen neuen Käufer finden, weil dieser etwas anderes erwerben möchte als sein Vorgänger. Einst trug die vermeintliche Zugehörigkeit zu Campendonks Œuvre das Angebot. Nun kann das Interesse gerade seiner Geschichte als Fälschung gelten. Das ist ein Wechsel des Sammlungszusammenhangs: vom angeblichen Zeugnis der Moderne zum tatsächlichen Zeugnis eines Betrugs und seiner Aufdeckung. Daraus folgt allerdings weder eine künstlerische Aufwertung noch eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte. Ein verlässlich belegter Preis des Weiterverkaufs liegt dieser Analyse nicht zugrunde. Wer behauptet, der Skandal habe das Bild wertvoller gemacht, müsste zunächst die Zahlen vorlegen.
Auch der bekannte Einwand, das Bild sei doch dasselbe geblieben, führt in die Irre. Natürlich verändern sich seine Farben durch eine korrigierte Zuschreibung nicht. Wohl aber verändert sich, was es bezeugen kann. Ein Campendonk wäre Teil einer bestimmten historischen Arbeit an der Malerei; ein Beltracchi im Stil Campendonks dokumentiert einen späteren Zugriff auf deren Merkmale und auf die Erwartungen der Käufer. Beides lässt sich betrachten und sammeln. Es sind verschiedene Gegenstände des Interesses, die sich hier auf derselben Leinwand ablösen.
Beltracchi als großen Entzauberer des Kunstmarktes zu feiern, wäre deshalb eine bequeme Abkürzung. Sein Geschäft setzte voraus, dass die Namen der gefälschten Künstler und die Autorität ihrer Vermittler weiterhin galten. Er nutzte die Bedeutung von Zuschreibung und Provenienz, um unter falschen Voraussetzungen verkaufen zu können. Aus seinem Erfolg folgt nicht, dass diese Kategorien wertlos wären. Er zeigt vielmehr, welche wirtschaftliche Wirkung sie entfalten, wenn ihre Belege nicht tragen.
Die kunsthistorische Forschung hat einen besonders folgenreichen Mechanismus beschrieben. Tina Öcal erläutert in „Gefälschte Zeit“, wie bereits akzeptierte Beltracchi-Fälschungen durch wiederkehrende Motive zur scheinbaren Bestätigung weiterer Fälschungen beitragen konnten. Ein falscher Vergleichsmaßstab erzeugte zusätzliche Glaubwürdigkeit. Für die Prüfung eines Werkes ist das entscheidend: Mehrere Übereinstimmungen sind keine unabhängigen Beweise, wenn sie auf derselben unzutreffenden Voraussetzung beruhen. Eine sorgfältige Untersuchung muss deshalb auch die Herkunft ihrer eigenen Gewissheiten prüfen.
Hier beginnt die Verantwortung, die mich an der zweiten Karriere einer Fälschung interessiert. Wird ein einzelner Verkauf rückabgewickelt, ist damit zunächst eine Beziehung zwischen Vertragsparteien geordnet. Eine Korrektur im Wissen über das Werk verlangt andere Schritte. Frühere Katalogangaben, Abbildungen und Zuschreibungen müssen als überholt erkennbar werden. Andernfalls bleibt die falsche Information auffindbar, während ihre Widerlegung anderswo liegt. Die wirtschaftliche Einigung kann abgeschlossen sein, obwohl die Dokumentation noch immer ein unzutreffendes Bild vermittelt.
Diese Sorge ist älter als das aktuelle Verfahren. Bereits im November 2011 kritisierte der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler, dass nach dem Strafprozess Fragen zum Umfang und Verbleib weiterer Fälschungen offenblieben. Der Verband verlangte zudem eine sichtbare Kennzeichnung entlarvter Falsifikate. Man muss seine damaligen Forderungen nicht in jeder Konsequenz übernehmen, um das ungelöste Grundproblem zu erkennen: Wissen, das bei seiner Entstehung eindeutig war, kann bei einer späteren Weitergabe unvollständig werden.
Dafür braucht es nicht einmal eine neue betrügerische Absicht. Eine Rechnung kann von einem Bild getrennt werden; Erben können einen alten Katalogeintrag finden, ohne die spätere Richtigstellung zu kennen. Das sind mögliche Übertragungsfehler, keine Behauptungen über den heutigen Besitzer von „Rotes Bild mit Pferden“. Sie zeigen aber, warum die korrekte Beschreibung bei einem Verkauf allein noch keine dauerhafte Absicherung schafft. Je länger ein Objekt zirkuliert, desto wichtiger wird, welche Informationen tatsächlich mit ihm reisen.
Ich halte deshalb eine fortgeführte Dokumentation der Zuschreibung für einen professionellen Maßstab. Sie müsste neben der geltenden Einordnung auch eine verworfene Zuschreibung und deren Widerlegung nachvollziehbar bewahren. Dazu gehören die Identifizierung des konkreten Objekts, datierte Befunde und belastbare Verweise auf die zugrunde liegenden Untersuchungen. Eine solche Dokumentation darf Unterschiede nicht einebnen: Ein begründeter Verdacht ist keine nachgewiesene Fälschung, eine umstrittene Zuschreibung kein abgeschlossener Fall. Gerade ein Korrektursystem braucht überprüfbare Verfahren und die Möglichkeit, neue Erkenntnisse aufzunehmen.
Das verlangt Arbeit, deren Ertrag sich schlecht in einer einzelnen Verkaufsbilanz abbilden lässt. Wer einen Irrtum dokumentiert, erleichtert möglicherweise erst einem späteren, unbekannten Marktteilnehmer die richtige Entscheidung. Der Aufwand entsteht heute, der Nutzen verteilt sich über künftige Transaktionen. Darin liegt ein wirtschaftliches Koordinationsproblem. Auktionshäuser, Galerien, Archive und Forschungseinrichtungen haben unterschiedliche Aufgaben, könnten aber ein gemeinsames Interesse daran haben, dass überprüfte Berichtigungen zugänglich und eindeutig mit einem Werk verknüpft bleiben. Dafür muss weder jede Kundenbeziehung öffentlich werden noch aus jeder Unsicherheit ein Verdacht gegen eine Person entstehen.
Die großen Messen sind von dieser Aufgabe ebenso berührt. Auswahl und Prüfung können vor einem Angebot ansetzen; belastbare Marktkenntnis wächst auch daraus, was nach einer Zurückweisung oder einer späteren Korrektur erhalten bleibt. Die Qualität eines Vermittlers ließe sich dann zusätzlich daran erkennen, wie präzise er Grenzen seines Wissens benennt und wie verlässlich er einmal gewonnene Erkenntnisse weitergibt. Ein abgelehntes Werk erzeugt keinen sichtbaren Umsatz. Die darin geleistete Prüfung kann dennoch einen erheblichen wirtschaftlichen und kulturellen Wert besitzen.
Beltracchis Anspruch auf das Gemälde wird der BGH nach den Regeln des Eigentumsrechts beurteilen. Der Markt muss derweil eine andere Aufgabe lösen. Er kann akzeptieren, dass entlarvte Fälschungen als Forschungsobjekte, Sammlerstücke oder historische Dokumente fortbestehen. Dann muss er auch dafür sorgen, dass ihre richtige Einordnung Bestand hat. Die zweite Karriere eines solchen Bildes wäre professionell begleitet, wenn sie seine erste nicht wieder verdunkeln könnte. Ob ein Markt aus einem Skandal gelernt hat, zeigt sich schließlich daran, ob eine unbequeme Wahrheit den nächsten Eigentümerwechsel übersteht.
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